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Ausschlusspolitik

Bei FSSA Investment Managers ist unser Ansatz für verantwortungsbewusstes Investieren durch die Betonung von Stewardship und die Überzeugung geprägt, dass gute Manager und eine gute Unternehmensführung sicherstellen sollten, dass ökologische und soziale Belange zu Recht berücksichtigt werden. In diesem Sinne suchen wir bei unseren Recherchen nach Belegen dafür, dass das Management das Unternehmen effektiv und im Interesse aller Stakeholder führt - sowohl jetzt als auch auf lange Sicht. Wir sind der Meinung, dass Unternehmen, die sich nicht um ihre Kunden, Mitarbeiter, Lieferanten und die Allgemeinheit kümmern, wahrscheinlich keine lohnenden langfristigen Investitionen sind. 

Wir glauben, dass nicht alles einen Preis hat, und werden nur in Unternehmen investieren, die unseren Qualitätsstandards entsprechen. Diese Überlegung gilt auch für Unternehmen, die wir besitzen, deren Qualität sich aber im Laufe der Zeit verschlechtert hat. Zu diesem Zweck beobachten wir die Unternehmen und sprechen mit den Managementteams, um zu beurteilen, ob die Richtung, in die sie sich bewegen, weiterhin positiv ist.

Wir sind jedoch der Meinung, dass es das perfekte Unternehmen nicht gibt. ESG ist ein komplexes Thema, und die Unternehmen und Märkte, in die wir investieren, befinden sich in unterschiedlichen Entwicklungsstadien. Letztendlich wollen wir mit unserem Engagement die Entwicklung der Unternehmen verbessern, ihnen helfen, ihre langfristigen Ziele zu erreichen und diese Ziele mit ihren wichtigsten Stakeholdern abzustimmen.


Als Team verpflichten wir uns zu Folgendem

  • Unterstützung und Wahrung der grundlegenden Prinzipien der Menschenrechte;
  • Unterstützung internationaler Normen und Standards, die in weithin angenommenen Verträgen, Konventionen und Verhaltenskodizes, einschließlich des UN Global Compact (UNGC), verankert sind; und
  • die Einhaltung hoher Standards für den Umweltschutz.


Wir kommen diesen Verpflichtungen nach, indem wir bestimmte Branchen aus unserem Anlageuniversum ausschließen. Obwohl wir bei unseren Recherchen meist auf Grautöne stoßen, gibt es bestimmte Personen, in die wir niemals investieren würden, und Unternehmen, die wir nicht besitzen würden. Über diese Ausschlüsse hinaus führen wir unser eigenes praktisches Research durch, um sicherzustellen, dass die Unternehmen, in die wir investieren, unsere Qualitätskriterien erfüllen.

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Ausschlüsse

Umstrittene und konventionelle Waffen

Wir investieren nicht in Unternehmen, die an der Herstellung oder Entwicklung von Streumunition, Antipersonenminen, Kleinwaffen, biologischen und chemischen Waffen, abgereichertem Uran, Atomwaffen und weißer Phosphormunition beteiligt sind, und haben eine Umsatzschwelle von 0 % festgelegt. Dies gilt auch für Unternehmen, die zu mehr als 50 % an Unternehmen beteiligt sind, die ihre Einnahmen direkt aus der Herstellung solcher Produkte beziehen.

Wenn wir nach der Anlage feststellen, dass eine Beteiligung gegen diesen Ausschluss verstößt, werden wir innerhalb eines angemessenen Zeitraums einen geordneten Verkauf der Position einleiten.

Tabakerzeugnisse

Wir investieren nicht in Unternehmen, die an der Herstellung von herkömmlichen Zigaretten und anderen Tabakprodukten (einschließlich Zigarren, Kautabak, Vape-Produkten und E-Zigaretten) beteiligt sind, und haben eine Umsatzschwelle von 0% festgelegt. Dies gilt auch für Unternehmen, die zu mehr als 50 % an Unternehmen beteiligt sind, die ihre Einnahmen direkt aus der Herstellung von Tabakerzeugnissen beziehen.

Sollten wir nach der Investition Beteiligungen identifizieren, die gegen diesen Ausschluss verstoßen, werden wir innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens einen geordneten Verkauf der Position einleiten.

Pornografie

Wir investieren nicht in Unternehmen, die in die Produktion oder den Vertrieb von Pornografie oder Erwachsenenunterhaltung involviert sind oder Produktkategorien mit pornografischen oder Erwachsenenunterhaltungsinhalten besitzen, und haben einen Schwellenwert von 0% festgelegt.

Wenn wir nach der Anlage feststellen, dass eine Position gegen diesen Ausschluss verstößt, leiten wir innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens einen geordneten Verkauf der Position ein.

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Zusätzliches Screening

Kraftwerkskohle

Wir investieren nicht in Unternehmen, die ein wesentliches Engagement in Steinkohle haben. Wir definieren dies anhand der Einnahmen aus dem Steinkohlebergbau und haben eine jährliche Umsatzschwelle von 10 % festgelegt.

Wenn wir nach der Investition feststellen, dass der Umsatzanteil von Kraftwerkskohle bei einem Unternehmen mehr als 10 % beträgt (gemessen am rollierenden Dreijahresdurchschnitt), werden wir mit diesen Unternehmen in Kontakt treten, wobei wir die Aktien möglicherweise weiterhin halten, aber auf eine Reduzierung drängen.

Glücksspiel

Wir investieren nicht in Unternehmen, deren Hauptgeschäft das Glücksspiel ist. Wir definieren dies anhand der Einnahmen aus Glücksspielen und haben einen Schwellenwert von 10 % festgelegt. Dies gilt für Unternehmen, die Glücksspieleinrichtungen besitzen oder betreiben, Glücksspielprodukte herstellen oder unterstützende Dienstleistungen für die Glücksspielindustrie erbringen.

Wenn wir nach der Investition Beteiligungen identifizieren, die mehr als 10 % der Einnahmen aus Glücksspielen erzielen, werden wir uns mit diesen Unternehmen auseinandersetzen, obwohl wir die Aktien möglicherweise weiterhin halten, aber auf eine Reduzierung drängen.

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Unternehmensführung

Wir wenden eine prinzipienbasierte Bewertung guter Corporate-Governance-Praktiken an, die sich an vier Governance-Säulen orientiert: Rechenschaftspflicht, Unabhängigkeit, Transparenz und Verantwortlichkeit. Bei der Bewertung der guten Unternehmensführung werden beispielsweise Indikatoren wie das Eigentümerprofil, die Struktur des Vorstands, die Unabhängigkeit des Vorstands und die Vergütung der Mitarbeiter berücksichtigt. Zusätzlich berücksichtigen wir:

Bestechung

Wir investieren nicht in Unternehmen, bei denen der Verdacht auf systematische Bestechung besteht. Wir erwarten von den Unternehmen, dass sie sich an den Grundsatz 10 des Global Compact der Vereinten Nationen (UNGC) halten.

Steuerhinterziehung

Wir sind der Meinung, dass alle Unternehmen die lokalen Steuergesetze sowohl nach dem Buchstaben als auch nach dem Geist dieser Gesetze einhalten sollten. Diejenigen, die sich nicht daran halten, müssen damit rechnen, von den Behörden oder den Verbrauchern zurückgewiesen zu werden, oder beides. Wir werden nicht in Unternehmen investieren, die beharrlich gegen die lokalen Steuergesetze verstoßen.


Die Umsetzung der Ausschlüsse und des Screenings hängt von Informationen über gemeldete oder geschätzte Einnahmen und UNGC-Verstöße ab, die von seriösen Drittanbietern zur Verfügung gestellt werden. Wenn sich diese Informationen als ungenau erweisen oder es zu Verzögerungen beim Zugang zu diesen Informationen kommt, kann sich die Umsetzung der Ausschlüsse und des Screenings wiederum verzögern.

Haftungsausschluss

Die auf dieser Website dargelegten Verpflichtungen und Ziele entsprechen dem heutigen Stand. Sie wurden von den jeweiligen Anlageteams von First Sentier Investors (FSI) entweder in Übereinstimmung mit intern entwickelten eigenen Rahmenwerken formuliert oder basieren ansonsten auf dem Rahmenwerk der Institutional Investors Group on Climate Change (IIGCC) der Paris Aligned Investment Initiative. Die Verpflichtungen und Ziele basieren auf Informationen und Zusicherungen, die den jeweiligen Anlageteams von den Portfoliounternehmen gemacht wurden (die sich letztendlich als nicht zutreffend erweisen können), sowie auf Annahmen des jeweiligen Anlageteams in Bezug auf zukünftige Angelegenheiten wie die Umsetzung der Regierungspolitik in ESG- und anderen klimabezogenen Bereichen, verbesserte zukünftige Technologien und die Maßnahmen der Portfoliounternehmen (die sich alle im Laufe der Zeit ändern können). Das Erreichen dieser Verpflichtungen und Ziele, die auf dieser Website dargelegt sind, hängt daher von der kontinuierlichen Richtigkeit dieser Informationen und Darstellungen sowie von der Verwirklichung dieser zukünftigen Angelegenheiten ab. FSI wird in seinem Aktionsplan zum Klimawandel jährlich über die Fortschritte bei der Erreichung dieser Ziele berichten. Die auf dieser Website dargelegten Verpflichtungen und Ziele werden von den zuständigen Investmentteams laufend überprüft und können ohne Vorankündigung geändert werden.